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Interessenbekundungsverfahren

Für den gastronomischen Betrieb unseres Schauspielhauses suchen wir ab August 2024 eine neue Pächterin oder einen neuen Pächter. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit und werden Sie Teil der Kieler Theaterwelt.

Die Auswahl der Pächterin / des Pächters erfolgt im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens mit anschließendem Verhandlungsverfahren. Gegenstand des Interessensbekundungsverfahren ist ein Gesamtkonzept, es findet keine Teilvergabe statt.

Über uns als Theater Kiel

Wir sind ein Fünfspartentheater mit Oper, Schauspiel, Ballett, Philharmonischem Orchester sowie Jungem Theater und genauso vielschichtig wie unsere rund 1.000 Veranstaltungen pro Saison sind auch unsere über 500 Mitarbeitenden. Zum Theater Kiel gehören drei Spielstätten im Kieler Stadtgebiet. Zum einen das Opernhaus auf dem Rathausplatz in der Innenstadt, sowie unser Werftparktheater im Stadtteil Gaarden auf dem Ostufer. Zum anderen das Schauspielhaus in der Holtenauer Straße auf Höhe der Beselerallee.

Über das Schauspielhaus

Das Kieler Schauspielhaus bietet Platz für rund 400 Zuschauer*innen bei Vorstellungen auf der großen Bühne. Hier kommen klassische Werke der Bühnenliteratur, Inszenierungen von Gegenwartsstücken, Gastspiele und Uraufführungen auf die Bühne.

Im Obergeschoss des Hauses befindet sich das Studio, die zweite, kleinere Bühne des Kieler Schauspielhauses. Bis zu 70 Zuschauer*innen können hier einen Theaterabend in intimer Atmosphäre erleben.

Im Foyer findet –in der Regel Montags– die Veranstaltungsreihe „Reihe 17“ statt, bei der je nach Produktion zwischen 40 und 70 Zuschauer*innen Platz finden können.

Voraussetzungen

Wir wünschen uns einen motivierten und erfahrenen Gastronomiebetrieb, der das Theaterpersonal sowie externe Gäste, in einem kreativen und inspirierenden Umfeld bewirtet. Neben der Freude am Austausch mit unseren Künstler*innen, Mitarbeiter*innen und Gästen, steht Ihre Zuverlässigkeit und auch die fachliche Versiertheit im Mittelpunkt unserer Anforderung.

Was Sie erwartet

Das Bistro im Schauspielhaus ist zugleich Pausen- und Aufenthaltsraum für alle Betriebsangehörigen des Theaters während der Dienst- und Öffnungszeiten des Schauspielhauses. Es dient zudem der Bewirtung des Theaterpersonals mit Speisen und Getränken. Diese Versorgung ist vor, während und nach den Proben und Vorstellungen sicherzustellen.

Neben diesem tagsüber stattfindenden Betrieb für die Mitarbeitenden des Theaters, liegt die Erstellung und Durchführung eines attraktiven und vielseitigen Bewirtungsangebots begleitend zu den circa 280 jährlich stattfindenden Veranstaltungen des Schauspielhauses in Ihrer Verantwortung.

Sie haben Zugang zu einem einladenden Bistrobereich und verschiedenen Lagerräumen.

Die Küchenausstattung sowie eventuell erforderliche Umbauten werden individuell, nach Nutzungszweck, in Zusammenarbeit mit der neuen Pachtpartei besprochen. Nähere Informationen zu den baulichen Gegebenheiten finden Sie in Anlage 1 – Grundrisspläne Theatergastronomie“.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem als Anlage 2 beigefügten Pachtvertrag“ (Entwurf).

Der Bistrobetrieb für die Beschäftigten

Der Betrieb ist ganzjährig zu gewährleisten mit Ausnahme der Spielzeitpause (Orientierung an den Sommerferien in Schleswig-Holstein). In der Spielzeitpause obliegt die Gestaltung der Öffnungszeiten der pachtenden Partei.

Neben einem Frühstück versorgen Sie die Betriebsangehörigen des Theaters täglich mit mindestens zwei vollwertigen unterschiedlichen Gerichten, von denen eines vegan ist.

Vorausgesetzt wird, dass sowohl für Getränke als auch Speisen kantinenübliche Preise für Mitarbeitende erhoben werden.

Die Bewirtung ist an die Öffnungszeiten des Theaterbetriebs anzupassen.

  • 50-60 Sitzplätze
  • 90 Festangestellte im Schauspielhaus

Der Bistrobetrieb bei Veranstaltungen

Der Ausschank für die Theaterbesuchenden zu den Vorstellungen beginnt 1,5 Stunden vor Vorstellungsbeginn, setzt sich in den Vorstellungspausen fort und endet 1,5 Stunden nach Vorstellungsende.

 

Die Bewirtung bei Veranstaltungen muss ab August 2024 gewährleistet sein

  • Ca. 280 Veranstaltungen im Jahr
  • Bis zu 400 Gäste pro Veranstaltung im großen Haus
  • Bis zu 70 Gäste bei Studioveranstaltungen
  • Zwischen 40 und 70 Gäste bei der Reihe 17 (je nach Produktion)
  • Jährlich zwischen 70.000 und 80.000 Besucher*innen

Die Preisgestaltung für externe Gäste obliegt der pachtenden Partei.

 

Was Sie einreichen müssen:

Interessent*innen müssen ein Konzept für die Nutzung und den Betrieb des Bistros des Schauspielhauses vorlegen.

Dieses sollte detailliert beschreiben, wie die Gastronomie unter Berücksichtigung folgender Punkte umzusetzen ist:

  • Konzeptidee
  • Speisen- und Getränkeangebot (inkl. Entwurf der Preise)
  • Nutzungs- und Betreiberkonzept
  • Ihr Angebot zu einem monatlichen Pachtbetrag

 

Zudem erwarten wir:

  • Nachweis der Gewerbegenehmigung, ggf. Auszug aus dem Handelsregister
  • IHK-Bescheinigung
  • Lizenz zum Ausschank alkoholischer Getränke

Relevanz / Fachkundigkeit

Unumgänglich ist der Nachweis einer geeigneten fachlichen Qualifikation.

Eine geeignete Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ebenfalls Voraussetzung, um als Interessent/in im Verfahren als relevant betrachtet zu werden.

Wir behalten uns vor, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern.
 

Kriterien der Bewertung

Eine Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Kriterien und der genannten Gewichtung:

Nutzungs- und Betreiberkonzept 75 %

  • Konzeptidee
  • Speisen und Getränke
  • Nachhaltigkeit

Pachtzinsen 25%

Betriebshaftpflicht

Sie müssen eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Können Sie als Interessent*in die Höhe der Versicherungssumme zum Zeitpunkt der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren nicht nachweisen, erklären Sie sich mit dem Vorlegen Ihres unterschriebenen Angebotes bereit, im Falle des Vertragsabschlusses eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Rückfragen

Informationen zum Pachtverhältnis und Einzelheiten der technischen Ausstattung der Kantine können Sie per Mail an maik.maetzler@theater-kiel.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0431 9012888 erfragen. Unter diesen Kontaktdaten besteht auch die Möglichkeit, sofern Sie unser Interesse geweckt haben, einen Termin zur Besichtigung der Kantinenräumlichkeiten zu vereinbaren.

Allgemeiner Verfahrensablauf

  • Veröffentlichung des Interessensbekundungsverfahren: 18.04.2024
  • Frist zur Abgabe der Angebote: 15.05.2024, 18.00 Uhr
  • Bindefrist hres Angebotes: bis 31.07.2024


Wenn Sie ein Angebot abgeben möchten, senden Sie dieses bitte unterschrieben und mit allen erforderlichen Anlagen, bis zum 15.05.2024, 18.00 Uhr (Eingang!) an folgende Adresse:

Theater Kiel AöR
Herr Maik Mätzler
Rathausplatz 4
24103 Kiel

oder digital an maik.maetzler@theater.-kiel.de

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote, sämtliche Unterlagen und Korrespondenz sind in deutscher Sprache, resp. mit deutscher Übersetzung, vorzulegen, bzw. zu führen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren und vielleicht dürfen wir Sie bereits in der neuen Spielzeit als neue Pächterin oder neuen Pächter des Bistros im Schauspielhaus begrüßen.
 

Datenschutz

Der/die Auftragnehmer*in und sein/ihr eingesetztes Personal verpflichten sich zur Geheimhaltung der ihm/ihr in der Ausführung des Vertrags bekanntgewordenen Informationen, Vorgänge und personenbezogenen Daten. Sie dürfen nur für den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zweck verwendet werden. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind von dem/der Auftragnehmer*in einzuhalten. Der/die Auftragnehmer*in haftet für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben.

Anlage 1: Grundrisspläne Theatergastronomie (Bistro, Lager, angrenzende Räume)

Anlage 2: Entwurf des Miet-/Pachtvertrags